Vereinbarungen für Vereine des Stadtverbands mit den Tuttlinger Hallen

1. Halbierung der „Systemgebühr“

Werner Diener hat als Vorsitzender des Stadtverbands für Musik Tuttlingen e. V. mit Michael Baur, dem Geschäftsführer der Tuttlinger Hallen, folgende Vereinbarung ausgehandelt:

Die Ticketbox der Tuttlinger Hallen bietet als Dienstleistung für Mieter unserer Häuser auch Ticketingdienstleistungen an. So können Gastveranstalter ihre Veranstaltungen über das Ticketingsystem der Tuttlinger Hallen und das KulturTicket Schwarzwald-Baar-Heuberg mit seinem Vorverkaufsstellennetz in der Region (ca. 30 Partner als VVK-Stellen) verkaufen und dabei natürlich auch das Onlineticketing nutzen. Zu den Dienstleistungen gehört auch das Einstellen von Veranstaltungen in das System der Tuttlinger Hallen.

Für die Nutzung des Ticketsystems fallen neben der Vorverkaufsgebühr (10% des Ticketpreises) normalerweise Gebühren in Höhe von 1 Euro/Ticket an, die die Tuttlinger Hallen externen Veranstaltern als Systemgebühr berechnen.

Seit Februar 2019 ist diese Gebühr für Tuttlinger Vereine reduziert. Eingetragene Vereine der Stadt Tuttlingen bezahlen seither für kulturelle Veranstaltungen in der Stadthalle Tuttlingen und in der Angerhalle Möhringen lediglich eine ermäßigte Systemgebühr von 0,50 Euro für die Leistung des Ticketings (inkl. Verbrauchsmaterial/Kartenrohlinge). Für sogenannte „Hardtickets“, die vom veranstaltenden Verein fertig geliefert und weder online noch über das Vorverkaufsstellennetz verkauft werden, wird keine Systemgebühr fällig. Hier sind die Leistungen der Ticketbox mit der regulären Vorverkaufsgebühr abgegolten.

 

2. Weitere Vereinbarungen

zwischen den Mitgliedsvereinigungen des Stadtverbands und den Tuttlinger Hallen sind zurzeit im Gespräch.
21.04.2020

Musik am Fenster

Jeden Sonntag um 18 Uhre spielen, singen Musikerinnen und Musiker in ganz Deutschland für Ihre Nachbarn im Garten, auf dem Balkon oder am geöffneten Fenster.

Hier die Links zu den Noten: